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MAXIMALE KOSTEN FÜR TELEFONATE INNERHALB DER EU Nach einer neuen EU-Verordnung muss jeder Mobilfunkanbieter seit Herbst 2007 mindestens einen Tarif für die Euro-Zone anbieten, der die von der EU-Kommission vorgegebenen maximalen Gebühren pro Gesprächsminute nicht überschreitet. Durch diese Regelung soll den bislang teilweise gewaltig überzogenen Gebühren bei Telefonaten ins und aus dem Ausland Einhalt geboten werden. Die Begrenzung der Gebühren sowohl für abgehende als auch für ankommende Gespräche erfolgt dabei in drei Etappen, welche wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle aufzeigen:
Neben dieser Gebührenbegrenzung müssen alle Anbieter ihre Kunden beim Grenzübertritt innerhalb der EU per SMS kostenlos darüber informieren, was sie pro Gesprächsminute verlangen. Diese neue Regelung gilt allerdings nur innerhalb der EU, nicht jedoch etwa für Reisen in die Schweiz oder in die Türkei.
Vor einer Auslandsreise können sich Verbraucher auch über die Hotline ihres Mobilfunkbetreibers oder im Internet darüber informieren, welche Gebühren dieser für Auslandsgespräche berechnet. Oftmals kann es aber auch trotz dieser neuen EU-Richtlinie günstiger sein, eine SMS aus dem Ausland zu verschicken, anstatt zu telefonieren.
Da diese Regelung auch für die auf unserer Seite vorgestellten Handy-Prepaidkarten gilt, kommen auch deren Benutzer in den Genuss ermäßigter Auslandstarife nach der neuen Richtlinie. Bezüglich des SMS-Versandes sollten Verbraucher, die eine SMS Flatrate einsetzen, vor dem Auslandsaufenthalt auch lieber noch einmal überprüfen, ob SMS aus dem Ausland über die Flatrate laufen oder ob für diese separat gezahlt werden muss. Selbiges gilt für die viel genutzten Handyflatrates wie etwa die BASE-Flatrate.
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